In der Pressemitteilung steht:
„Die Bekämpfung von Submissionsabsprachen bildet einen Schwerpunkt der Weko. Diese Absprachen sind wirtschaftlich besonders schädlich und stellen daher einen schweren Verstoss gegen das Kartellgesetz dar.“
M.E. sollte sich die Weko solcher Qualifizierungen enthalten. Abreden sind entweder schädlich und unzulässig oder nicht schädlich und zulässig – gewissermassen eine 1/0 Variable. Es ist schon schwierig zu zeigen, ob etwas im Sinne des KG-Zweckartikels als schädlich betrachtet werden muss. Die Weko hat überhaupt keine Instrumente (und nicht die Aufgabe), den Grad der Schädlichkeit zu messen.