Lesen Sie hier den Beitrag von Samuel Rutz / avenir suisse.
Es ist höchst erfreulich, dass sich endlich auch avenir suisse zur laufenden Kartellgesetzrevision zu Wort meldet. Natürlich ist ein Preisdifferenzierungsverbot im Sinne der Motion Birrer-Heimo wettbewerbsökonomisch falsch, daran zweifeln ja heute nicht einmal mehr die Politiker (bis auf hoffentlich wenige Ausnahmen). Man darf nun gespannt darauf sein, wie sich der liberale Think Tank zu anderen Revisionsideen stellen wird, insbesondere zum Teilkartellverbot mit Beweislastumkehrung – einem eigentlichen Paradigmenwechsel im Verhältnis zwischen Unternehmen und Staat. Bis heute muss der Staat nachweisen, dass Unternehmen gegen das Kartellgesetz verstossen. Künftig sollen gewisse Verhaltensweisen per se unzulässig sein, es sei denn, Unternehmen könnten deren Nützlichkeit nachweisen.