SBB Cargo/Hupac: Formulierungs- oder andere Probleme?

Gemäss Kürzestbeurteilung des Zusammenschlussvorhabens SBB Cargo/Hupac bestehen in einigen der betroffenen Märkte „Anhaltspunkte für genügend Konkurrenz, so dass keine Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung bestehen.“ (RPW 2011/1, S. 210). Folgt aus einem Hinweis nach links, dass es nicht doch nach rechts gehen könnte?

Noch seltsamer mutet die eben zitierte Aussage nach Lektüre des folgenden Satzes an: „Für andere betroffene Märkte bestehen keine Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung gemäss Art. 10 KG, insbesondere wegen fehlender Kausalität zwischen dem Zusammenschluss und der Auswirkungen auf den Wettbewerb.“ Also bestehen für die erstgenannten betroffenen Märkte doch Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung, denn wie sonst könnten für „andere betroffene Märkte“ keine solchen Anhaltspunkte bestehen? Vielleicht nur ein Formulierungsproblem.

Zudem scheint es an einem Zusammenhang zwischen dem Zusammenschluss und den Auswirkungen auf den Wettbewerb zu fehlen. Also failing firm defense?

Die Beurteilung lässt doch einige Fragen offen. Eine davon lautet, aus welchen Gründen die Wettbewerbsbehörden auf die Publikation einer detaillierteren Begründung verzichtet haben.


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