Regulierungsfolgeabschätzung: Die negativen Auswirkungen der Revisionsvorschläge werden übersehen

Der Bund muss die voraussichtlichen Folgen neuer oder zur Änderung vorgeschlagener Erlasse (Gesetze, Verordnungen) abschätzen. Er tut dies mittels der so genannten Regulierungsfolgeabschätzung (RFA). Diese ist jeweils in einem separaten Kapitel in der Botschaft ans Parlament oder im Erläuternden Bericht zu Vernehmlassungen zu finden. Im vorliegenden Fall ist ihr Kapitel 3 des Erläuternden Berichts zur Änderung des Kartellgesetzes gewidmet.

Eine RFA ist notwendig. Sie wird sicherlich auch immer seriös und ernsthaft durchgeführt. Problematisch ist indes, dass sie in aller Regel von denselben Personen geschrieben wird, welche bereits die Revisionsvorlage vorbereitet haben. Wer in langwieriger Arbeit eine Revisionsvorlage erarbeitet hat, ist (hoffentlich!) davon überzeugt, dass die Vorlage notwendig und auch zweckmässig ist. Allerdings ist bei dieser Ausgangslage kaum zu erwarten, dass die RFA viel oder sogar überwiegend Negatives zu Tage bringt (ich überlasse es dem Leser die Parallelen zur heutigen institutionellen Aufstellung der Wettbewerbsbehörden, insbesondere der Nicht-Trennung von Sekretariat (Untersuchungsbehörde) und Kommission (Entscheidbehörde), zu finden). Es überrascht deshalb nicht, dass die RFA zur KG-Revision durchwegs positiv ausfällt. Dabei wird leider übersehen, dass einige Vorschläge der Revisionsvorlage überwiegend negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft haben werden.

Bereits der Synthesebericht der Evaluationsgruppe Kartellgesetz vom Dezember 2008 hatte die Gefahr von schädlichen Regulierungseingriffen stark unterschätzt, ja kaum thematisiert (meine diesbezügliche Eingabe ans EVD findet sich hier). Gleiches tut nun die Revisionsvorlage, wie in diesem Blog an den Vorschlägen zu den vertikalen Vereinbarungen und zur Fusionskontrolle gezeigt wird. Eine von unabhängiger Seite durchgeführte RFA, wie sie eben für Änderungsvorschläge im Bereich des Versicherungsvertragsgesetzes stattgefunden hat, wäre deshalb wünschenswert.


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