Sehr lesenswerter Beitrag der Autorin und der Autoren von Lenz & Staehelin.
In einem soeben ergangenen Leiturteil des Bundesgerichts zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (2C_698/2021) hat sich das Gericht umfassend zu den Tatbeständen des Erzwingens unangemessener Preise und zur Kosten-Preis-Schere (KPS) geäussert. Das Urteil kommt zum Schluss, dass im vorliegenden Fall Swisscom nicht missbräuchlich gehandelt hatte und hob deshalb die Sanktion gänzlich auf. Das Bundesgericht setzt dabei auch ein deutliches Zeichen gegen den vom Bundesverwaltungsgericht gebilligten, zunehmenden Interventionismus der Wettbewerbskommission (WEKO).
Lesen Sie bitte hier weiter.

Oder in der englischen Version:
Swiss Federal Supreme Court redefines abuse of dominant market position
Lenz & Staehelin
