Kleiner Disput um einen Zeitungsbeitrag zur KG-Teilrevision

Kleiner Disput um einen Zeitungsbeitrag zur KG-Teilrevision
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Der Journalist Andreas Valda hat in der Handelszeitung vom 9. November 2023 einen Beitrag mit den folgenden Titeln und Headlines publiziert:

(Der bunte Strauss von unterschiedlichen Online- und Printtiteln ist ein Ärgernis für die Leser, wie es sich aber nicht nur die Handelszeitung leistet, sondern auch noch viele andere Zeitungen leisten.)

Der Beitrag schiesst in typischer Valda-Manier (oder -Manie?) auf Personen, insbesondere auf die beiden FDP-Ständeräte Français und Wicki, die nach dem Autor das Kartellrecht aufweichen und die Verfolgung von Absprachen erschweren wollen. Tatsächlich haben Français und Wicki aber Motionen eingereicht mit der Forderung, den nach ihrer Ansicht nicht mehr verfassungs- und gesetzeskonformen Vollzug des Kartellgesetzes der zuständigen Behörden durch Anpassungen in der laufenden Kartellgesetz-Teilrevision zu korrigieren. Das Parlament hat diese Motionen überwiesen – also sind sie nunmehr nach dem Willen der Parlamentsmehrheit umzusetzen – und nicht, wie Valda suggerieren will, nach dem Willen einiger verrückt oder debil gewordener rechter Ultras.

Der Beitrag von Valda ist auch sonst dermassen tendenziös sowie formell wie materiell fehlerhaft, dass die KG-Teilrevision und die erwähnten Motionen nicht auf dieser Grundlage diskutiert werden können. Nicht dieser Meinung ist freilich Dr. iur. Simon Bangerter, Leiter Ermittlungen im Sekretariat der Weko. Bangerter verlinkt den Valda-Beitrag in seinem Linked-In Account und lobt ihn als den besten Artikel zu den laufenden Bestrebungen, Kartellanten in Watte zu packen (Komma von mir hinzugefügt).

Es folgt eine Kopie des Linked-In-Postings von Bangerter (Reposting von Valda mit dem grossen Lob von Bangerter, verschönert mit dem Bild von Laura Melusine Baudenbacher auf der Seite des Guten sowie den Ständeräten Français und Wicki und dem Spinprofessor Henrique Schneider auf der Seite des Bösen – mit entsprechender Farbgebung untermauert).

Daran anschliessend findet sich der kleine Disput, für den Adrian Raass und ich selber gesorgt haben, der hier auch im Original im Bangerter-Posting nachgelesen werden kann. Und vielleicht wird ja dann noch jemand etwas ergänzen dort.

Adrian Raass

Ja, es ist immer am schönsten, zu verurteilen, aber keine schädliche Tat nachweisen zu müssen. Jedenfalls in der Diktatur.

Simon Bangerter

Wow Adrian, das Wort Diktatur scheint mir in der vorliegenden Diskussion reichlich unpassend. Reservier doch das bitte für Unrechtsstaaten wie Nordkorea oder Russland. Aber es scheint „in“ zu sein, die Behörde so zu diffamieren; Henrique Schneider hat es vorgemacht. Wir leben in einem Rechtsstaat mit funktionierender Gewaltenteilung, selbst wenn dir die Praxis der Weko und Gerichte nicht passt.

Und inhaltlich: Die Tat, etwa das Bestehen eines Kartells müssen wir stets beweisen; strittig ist alleine, wie die Schädlichkeit der nachgewiesenen Tat zu beurteilen ist. Hier ist der internationale Konsens, dass horizontale Kartelle schädlich sind, es sei denn, es liegen Rechtfertigungsgründe vor. Genau dies ist die aktuelle Praxis in der Schweiz

Adrian Raass

Die Behauptung, es sei Mainstream, was die WEKO bezüglich horizontaler Kartelle mache, würde bloss stimmen, wenn sie auch nur harte horizontale Kartelle so behandeln würde (z.B. Submissionsabreden). Bei Bruttopreisabreden mit Preisnachlässen von 50% und mehr oder gar vertikalen Vertriebsabreden wie Stöckli oder Jura stimmt das nicht. In solchen Fällen müsste die Schädlichkeit explizit nachgewiesen werden. Und weil die WEKO diese Unterscheidung offensichtlich nicht machen kann, soll sie bei allen die Schädlichkeit nachweisen müssen.

Was die funktionierende Gewaltenteilung angeht, wäre ich gerne derselben Meinung. Aber was ist mit Aussagen des vormaligen WEKO-Präsidenten, wonach das KG „Ausputzer für zurückhaltende Regulierung“ sei, die WEKO also zu large Gesetzgebung des Parlaments korrigieren müsse (kann man in den Folien de Veranstaltung in Bern von 2021 nachlesen)? Steht die WEKO, als Exekutivbehörde, über dem Parlament, der Legislative? Das sind Korrekturen bestimmt angezeigt.

Simon Bangerter

Der Vermutungstatbestand für Gebietsabschottungen und RPM wurde durch das Parlament eingefügt. RPM wird auch in ausländischen Jurisdiktionen für unzulässig befunden. Jura wurde übrigens eingestellt und ist gerade kein Beispiel für eine Sanktionierung einer Vertikalabrede.

Markus Saurer

Die Weko ist inzwischen so advers selektiv zusammengesetzt, dass mit ihr kein wissenschaftlicher Diskurs mehr möglich ist. Die Behördenreorganisation ist dringlich geworden.

Simon Bangerter

Wer genügt denn nicht deinen Ansprüchen für einen wissenschaftlichen Diskurs? Die unabhängigen Experten oder die Interessenvertreter? Und bist du denn der Meinung, dies würde besser, wenn ein Gericht entscheiden würde?

Markus Saurer

Es geht nicht um die einzelnen Personen (die wären vermutlich teilweise diskursfähig). Aber es existiert ein Group-Thinking, das innerhalb der Weko nur noch die GABA/Six-Haltung zulässt. (Ich fresse einen Besen, wenn alle Ökonomen des Sekretariats diese Haltung teilen – aber gegen aussen müssen sie sie teilen.)
Die Behörde lässt intern keinen Diskurs mehr zu. Eine Trennung von Instruktion und Entscheid wird diesen Fehler mit Sicherheit beheben.

Wenn nun aber in der KG-Teilrevision das Group-Thinking der unreflektierten Interventionisten – so muss man das leider heute nennen – noch gesetzlich zementiert wird, dann wird auch die Behördenreorganisation nicht mehr viel Besserung bringen können.

Ich setze mich jetzt noch einmal für die strikte Umsetzung von Français und Wicki ein. Nützt das nichts, dann ist für die CH-Wettbewerbspolitik für längere Zeit Hopfen und Malz verloren.

4 Antworten zu „Kleiner Disput um einen Zeitungsbeitrag zur KG-Teilrevision“

  1. Simon Bangerter hat gestern noch den folgenden Kommentar (auf Linked-In) angefügt:
    Adrian Raass ; Markus Saurer : Noch ein paar Gedanken zu euren Kommentaren:
    – Der erwähnte Fall Badezimmer mit den Bruttopreisen stammt aus dem Jahr 2015, d.h., vor Gaba und wer sich die Mühe nimmt, den Entscheid zu lesen statt nur zu kritisieren, sieht, dass eine quantitative Erheblichkeitsprüfung stattgefunden hat durch die Weko. Der Fall ist hängig vor BVGer und die Frage der Beurteilung von Abreden über Bruttopreise noch offen.
    – Auch bei DCC hat die Weko quantitative Elemente geprüft.
    – Meine Entgegnung auf die „unreflektierten Interventionisten“: Wer bezüglich harter Preis-, Mengen- und Gebietsabreden eine quantitative Auswirkungsanalyse verlangt, dient Kartellanten und der Lobby der Bauwirtschaft, die sich an der Verfolgung ganz klassischer Submissionsabreden stört.
    – Die Änderung der Behördenstruktur, etwa zu einem Gerichtsmodell, wird vor allem deshalb gefordert, weil während der Umorganisation die Verfolgung von Kartellrechtsverstössen geschwächt werden soll.
    – Den Rest können wir gerne bei einem Bier besprechen.

    1. Dieser Zusatzkommentar von Simon hat David Bruch, Dr. iur., Senior Legal Advisor at Swiss Competition Commission, zu folgender Nachricht veranlasst:

      Sehr geehrter Herr Saurer, schade, dass Sie ausgerechnet die letzte Entgegnung von Simon Bangerter nicht in den Blog aufgenommen haben. Das bestärkt meinen Eindruck, dass sich die Befürworter der KG-Revision der Diskussion über angeblich „falsche“ Entscheide der Weko verschliessen. MfG D. Bruch

      1. Und zu Simon Bangerter möchte ich selber noch anfügen:

        S.B.: „Wer bezüglich harter Preis-, Mengen- und Gebietsabreden eine quantitative Auswirkungsanalyse verlangt, dient Kartellanten und der Lobby der Bauwirtschaft, die sich an der Verfolgung ganz klassischer Submissionsabreden stört.“

        Aus wettbewerbsökonomischer Sicht – und zwar gemäss Mainstream (s. etwa: Motta: Competition Policy, oder Schwalbe/Zimmer: Kartellrecht und Ökonomie) – sind v.a. harte vertikale Abreden, aber unter Umständen auch harte horizontale Abreden in ihrer kompetitiven Wirkung ambivalent. Dass will heissen, dass es auf die konkreten Marktumstände ankommt, ob sie antikompetitiv wirken und also schädlich oder nicht doch prokompetitiv und nützlich sind. Das KG hat dieser Ambivalenz Rechnung getragen, doch unsere Behörden sind im Vollzug mehr und mehr zu formalistischen Vorverurteilungen ohne Wirkungskontrolle übergegangen. Ohne ausreichende gesetzliche Grundlage. Die Motionen Français und Wiki verlangen nichts anderes als die Wiederherstellung des legalen Zustands im KG-Vollzug.

        Wer die strikte Umsetzung dieser Motionen unterstützt, der will einen ökonomisch fundierten und v.a. auch verfassungs- und gesetzeskonformen KG-Vollzug!

        Die Kartelle in der Bauwirtschaft und viele andere (z.B. Strassenbelag, Bücher u.v.a.) konnten und wurden auch vor der illegalen Gaba-Doktrin aufgespürt, untersucht, vorboten und gebüsst. Anderslautende Aussagen von Frau Baudenbacher und weiteren Weko-Exponenten sind tendenziös und – mit Verlaub – peinlich.

Wir freuen uns über Ihren Kommentar