Schaumschlägerei des Preisüberwachers

Schaumschlägerei des Preisüberwachers
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Preisüberwacher Stefan Meierhans stellt Migros und Coop im Bereich der Biolebensmittelpreise an den Pranger, obwohl er bei genauer Betrachtung keine Ahnung hat, ob diese Preise überhaupt zu beanstanden sein könnten; die Preisüberwachung führt offenbar nur eine Vorabklärung durch.

Zudem ist der Preisüberwacher für Biolebensmittel gar nicht zuständig, wie er sogar selber einräumt. Für Marktpreise ist die Preisüberwachung nur dann zuständig, wenn diese nicht im wirksamen Wettbewerb zustande gekommen sind, sondern durch Preiskartelle oder Preisdiktate marktmächtiger Unternehmen. Beide Fälle nicht wirksamen Wettbewerbs sind zuerst durch die Wettbewerbsbehörden in kartellgesetzlichen Verfahren rechtsgenüglich nachzuweisen, bevor Meierhans überhaupt gefragt werden sollte.

Doch dieser meldet sich gleich selber:

Blick: Nicht nur staatliche Unternehmen tragen eine Verantwortung. Migros und Coop haben die Preise ihrer Billiglinien über die Teuerung hinaus erhöht – auf breiter Front und bis zu mehr als 20 Prozent. So wird die Marge auf Kosten der Ärmsten gesteigert. Werden Sie dem nachgehen?
Meierhans:
Gerade Familien mit geringerem Einkommen sind von der Teuerung sowieso überproportional betroffen. Deshalb ist diese Entwicklung natürlich sehr bedauerlich. Meine Voruntersuchung zu den Biolebensmittelpreisen werde ich auch aus diesem Grund generell auf den Detailhandel ausweiten.

Zurzeit liegt die Inflation in der Schweiz unter zwei Prozent. Doch im Oktober steigen die Mietzinsen auf breiter Front. Was können Sie als Preisüberwacher in diesem Markt tun?
Die Zinssätze der Nationalbank sind dem Einfluss des Preisüberwachers entzogen. Aber wenn der Preis nicht das Ergebnis von wirksamem Wettbewerb ist, muss ich tätig werden. Eine solche Situation ist auch im Bereich der Zinsen nicht auszuschliessen.

Auszüge aus einem Interview des „Blick“ mit dem Preisüberwacher Stefan Meierhans (online 30. Juli 2023)

Lesen Sie hier das ganze Interview:

Auf Bild klicken führt zum Interview.

Ein Fall von vorsätzlicher unzulässiger Vorverurteilung? Müssen sich die Unternehmen das gefallen lassen?

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