• Nur eine echte Meldemöglichkeit schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen

    Im Rahmen der KG-Revision soll das Widerspruchsverfahren gemäss Art. 49a Abs. 3 Bst. a KG verbessert werden: einerseits soll die Widerspruchsfrist für die Wettbewerbsbehörde von fünf auf zwei Monate verkürzt werden, was die Rechtssicherheit für die Unternehmen erhöhen soll. Überdies soll nur noch die Eröffnung einer Untersuchung – und nicht wie bisher bereits die Eröffnung einer Vorabklärung –…