Zwei Gutachten zur Reorganisation der Wettbewerbsbehörden

Zwei Gutachten zur Reorganisation der Wettbewerbsbehörden
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Der Verein

«Think Tank Fairer Wettbewerb» hat sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag zur künftigen Organisation und Praxis der Wettbewerbsaufsicht in der Schweiz zu leisten.

Er tut dies vor dem Hintergrund der laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes und der darin nicht enthaltenen Arbeiten im zuständigen Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zur Reform der Wettbewerbsbehörden. 

​Gestützt auf Empfehlungen eines Expertenberichts vom 1. Dezember 2023, hat der Bundesrat am 15. März 2024 in einer Medienmitteilung über seine Stossrichtung für die Reform der Wettbewerbsbehörden orientiert. Diese folgt einem Modell, das sich noch grundsätzlich am Status quo orientiert. Neu soll aber unter anderem das Sekretariat die Untersuchungen konsequent ohne Einbezug der WEKO durchführen, damit die Unabhängigkeit der letzteren beim Entscheid besser gewahrt ist. Die WEKO soll zudem von heute 11-15 auf 5-7 Mitglieder verkleinert und die Pensen der Mitglieder aufgestockt werden. Damit soll die WEKO professionalisiert und gegenüber ihrem Sekretariat gestärkt werden. (Weitere Änderungsvorschläge vgl. Medienmitteilung und Expertenbericht.)

Der „Think Tank Fairer Wettbewerb“ begrüsst zwar diese Arbeiten von Experten und Bundesrat, beurteilt sie aber „als nicht in allen Teilen kohärent und […] zum Teil im Widerspruch zu den Erfahrungen von betroffenen Unternehmen mit der WEKO. Er ist der Auffassung, dass die Praxis der Wettbewerbsbehörden nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus ökonomischer Sicht beurteilt werden sollte.

Aus diesem Grund liess „Fairer Wettbewerb“ die folgenden Gutachten erstellen und publizieren:

Kommentar

Das ist eine sehr lobenswerte Initiative von „Fairer Wettbewerb“ mit durchwegs guten Analysen und Vorschlägen der Gutachter, wobei letztere viel weiter gehen als die Vorstellungen des Bundesrats. Ich bin selber auch der Meinung, dass jetzt betreffend Behördenorganisation eine Reform und nicht ein Reförmchen nötig ist. Vermutlich wäre es bei einer konsequenten Trennung von Untersuchung und Antrag (Instruktion) sowie Entscheid gar nie zur fatalen Entwicklung der letzten Jahre hin zu formalistischen per se-Entscheiden unter doppelter Missachtung sowohl der rechtlichen Grundlagen (Missbrauchskontrolle) als auch der tatsächlichen Wirkungen in den Märkten gekommen (vgl. diverse Beiträge in diesem Blog unter den Stichworten: Gaba/Elmex und Six/DCC.)

Diese Entwicklung ist fatal, weil sie zu vielen ungerechtfertigten Interventionen und Bussen und – schlimmer – via Prävention und Compliance zu einer enorm schädlichen „Vervielfältigung“ in den Märkten führt und also den Wettbewerb in vielen Fällen nicht fördert, sondern behindert. Allerdings kann diese Entwicklung jetzt mit einer Behördenreorganisation – und sei diese noch so gut – nicht mehr korrigiert werden. Die Korrektur kann und muss durch das Parlament in Form einer strikten Umsetzung der Motionen Français und Wicki in der laufenden KG-Teilrevision vorgenommen werden. Der Ständerat hat als Erstrat versagt. Der Nationalrat „muss es richten“. Andernfalls werden wir über sehr lange Zeit an Folgen behördlicher Übergriffigkeit zu leiden haben.

Ich bin überzeugt, dass sich der Verein „Think Tank Fairer Wettbewerb“ im Moment auch für die Korrektur des KG-Vollzugs einsetzen wird. Erste Priorität. Wenn diese Korrektur erfolgt ist, wird eine bessere Behördenorganisation sicherstellen, dass es nicht erneut zu solchen Verirrungen des Vollzugs kommen kann.

Eine Antwort zu „Zwei Gutachten zur Reorganisation der Wettbewerbsbehörden”.

  1. Das Gutachten Thommen/Payer sollte für alle, welche die fragwürdige Weko-Struktur noch verteidigen, ein gewaltiger Weckruf sein.

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