Wenn Kooperation kriminell ist

Wenn Kooperation kriminell ist
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(Bild von MSa mit Copilot erstellt. Ähnlichkeit mit relevanten Personen ist nicht zufällig.)

Beat Gygi (Dr. oec.) schreibt in der „Weltwoche“ vom 3. September 2025
online mit Paywall, hier Auszüge:

„Wenn Kooperation kriminell ist

Lesen Sie zur KG-Teilrevision die sehr gute Sessionsvorschau von Economiesuisse (Klick auf das Bild).

Der Ständerat steht vor der Frage, wie willkürlich sich die Kartellpolizei aufführen darf. 

Im Schweizer Parlament läuft ein zäher Kampf ab um die Ausweitung staatlicher Willkür und Bürokratie in der Wettbewerbspolitik. Nächste Runde ist nächste Woche. Worum geht es?-

Die einen wollen durch das Kartellgesetz den Unternehmen einen gewissen Spielraum geben, um miteinander zu kooperieren, etwa wenn sich KMU zu Einkaufsgemeinschaften zusammentun. Oder Absatzkanäle schaffen. […]

Und das Gegenlager? Will viel engere Regeln für die Firmen, will mehr Polizeistaat: Eine Abrede allein dem Buchstaben nach soll reichen, damit diese als Gesetzesverstoss verfolgt werden kann – egal, ob Auswirkungen erheblich sind oder nicht. […]

Sieht bedrohlich aus für die Unternehmen. – Zumal die Wettbewerbskommission selber mit aller Kraft an einem Kartellgesetz treibt, das ihr gewaltige Eingriffsbefugnisse und Macht gibt. Die Bürokratie als Interessengruppe für die Ausweitung der Bürokratie.

Zum Spiel gehören Lobbying-Aktionen von Weko-Präsidentin Laura Melusine Baudenbacher, […].“


Lesen Sie den gesamten Beitrag in der Weltwoche online

Hier eine Zusammenfassung von Copilot (KI)

Der Artikel beleuchtet die aktuelle Debatte im Schweizer Parlament über die Revision des Kartellgesetzes und die Rolle der Wettbewerbskommission (Weko). Hier sind die zentralen Punkte:

⚖️ Konflikt zwischen Nationalrat und Ständerat
  • Nationalrat: Möchte, dass Wettbewerbsabreden nur dann als schädlich gelten, wenn sie qualitativ und quantitativ erheblich sind.
  • Ständerat: Verfolgt eine strengere Linie – jede formale Abrede soll strafbar sein, unabhängig von ihrer tatsächlichen Wirkung auf den Wettbewerb.
🚨 Kritik an der Wettbewerbskommission (Weko)
  • Die Weko agiert zunehmend schematisch und reflexhaft, ohne die tatsächliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zu prüfen.
  • Beispiele:
    • 10.000 CHF Busse für eine Autogarage wegen Preisabsprachen, die nur drei Tage galten.
    • 28 Mio. CHF Busse gegen Händler, die sich zu einer Einkaufsgemeinschaft zusammengeschlossen hatten – obwohl solche Kooperationen früher als sinnvoll galten.
🏛️ Lobbyismus und Machtanspruch
  • Ehemalige Weko-Präsidenten und die aktuelle Präsidentin Laura Melusine Baudenbacher betreiben Lobbyarbeit für ein strengeres Kartellgesetz.
  • Die Weko strebt mehr Eingriffsrechte und Macht an – Bürokratie als Selbstzweck.
📉 Folgen für Unternehmen
  • Die geplante Gesetzesverschärfung könnte dazu führen, dass Unternehmen aus Angst vor Sanktionen jegliche Kooperation vermeiden.
  • Dies widerspricht dem ursprünglichen Ziel des Kartellgesetzes, volkswirtschaftlich und sozial schädliche Auswirkungen zu verhindern – nicht Kooperation per se.

Und jetzt auch noch die NZZ (Matthias Benz, mbe.) sehr gut:

2 Antworten zu „Wenn Kooperation kriminell ist”.

  1. Danke fürs Bekanntmachen, Markus Saurer und Beat Gygi.

  2. Gern geschehen, Christian Sch. Leider bist du (noch) nicht im Ständerat und kannst dort richtig abstimmen. Sollte die KG-Teilrevision den aktuell rein formalistischen Kurs (Ausnahme bis jetzt nur Vifor-Entscheid) der WEKO und der Gerichte gesetzlich zementieren, dann hätten wir wohl weltweit die übergriffigste, interventionistischste und kontraproduktivste Wettbewerbspolitik – zum Nachteil der Endkunden und der Volkswirtschaft.

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