
So schreibe ich in der „Finanz und Wirtschaft“.
Das Bundesgericht sieht es heute in der Marktmachtmissbrauchskontrolle offenbar anders als die WEKO (vgl. Bundesgericht: Praxisänderung in der Missbrauchskontrolle).
Es liegt nun in der Sommersession (voraussichtlich am 4. Juni) am Nationalrat, dafür zu sorgen, dass es die WEKO und das Bundesverwaltungsgericht in sämtlichen fraglichen Tatbeständen nicht vor allem einfach und gestaltungsmächtig haben, sondern dass sie vor allem ihre Arbeit gut und materiell-rechtlich richtig machen müssen. Dazu muss der Nationalrat eine Differenz zum Ständerat schaffen, damit dieser auf seinen Fehlentscheid als Erstrat zurückkommen kann (vgl. Missratene Kartellgesetzdebatte im Ständerat).
Lesen Sie dazu meinen Leitartikel in der FuW, der heute online gestellt wurde und morgen auch in der Papierversion der Zeitung erscheinen wird (klicken Sie hier oder auf das folgende Bild).

