Stöckli: Wie die WEKO KMU gefährdet

Zum Fall habe ich mich hier bereits geäussert. Dem gibt es eigentlich nichts mehr beizufügen. Erfreulich ist allerdings, dass sich nun auch die Presse für den Fall interessiert (vgl. SonntagsZeitung vom 27. Oktober 2019, Achtung, Weko: Wie der Bund KMU gefährdet). Auch für Beat Schmid der SonntagsZeitung ist sonnenklar, dass die Preisbindungen keinen Schaden für die Konsumenten verursacht haben, denn „im Fall von Stöckli [wäre das] ohnehin nicht möglich gewesen (…), weil Skifahrer jederzeit auf andere Marken hätten ausweichen können.“ Mit anderen Worten: Der Interbrandwettbewerb tobt. Und weil es diesen Wettbewerb gibt, kann Stöckli mit seinen Fachhändlern vereinbaren was sie will, denn wenn die Vereinbarungen zum Schaden der Konsumenten ausfallen würden, würden diese zu anderen Anbietern wechseln. Der Wettbewerb eliminiert für die Konsumenten schädliche Klauseln also automatisch.

Seit dem Bundesgerichtsurteil in der Sache Gaba/Gebro ist die Rechtslage allerdings anders. Fest- und Mindestpreisvereinbarungen mit Händlern sind grundsätzlich verpönt. Ob der Wettbewerb tobt, ist gemäss Bundesgericht von keinem Belang. Ich frage mich, ob der Gesetzgeber tatsächlich Unternehmen sanktionieren und dabei – wie die SonntagsZeitung schreibt – KMU gefährden wollte, selbst wenn sonnenklar ist, dass diese Unternehmen keine volkswirtschaftlichen Schäden würden verursachen können.

Das Parlament hat es nun in der Hand mit Annahme der Motion Français hier Gegensteuer zu geben.


Kommentare

Eine Antwort zu „Stöckli: Wie die WEKO KMU gefährdet”.

  1. Avatar von Christian Schreiber

    Schön, Adrian – ich gratuliere zur Resonanz. Habe deinen ursprünglichen Kommentar zur Sache Stöckli nun auch gelesen. Sehr klar geschrieben, danke! Beste Grüsse, Chrigu (Schreiber)

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